Zurück zur Übersicht
Der zuständige Ausschuss beriet den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung. Für die Marktüberwachung soll die Bundesnetzagentur zuständig werden.
Der zuständige Bundestagsausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-KI-Verordnung befasst. Nach dem Entwurf soll die Bundesnetzagentur die Marktüberwachung für KI-Systeme übernehmen.
Weiterlesen
Der Digitalausschuss des Bundestags hat sich mit dem Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-KI-Verordnung befasst. Im Zentrum steht die Frage, welche Behörde in Deutschland die Marktüberwachung für KI übernimmt.
Eine Anhörung im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung soll klären, wie die europäische KI-Regulierung in Deutschland praktisch angewendet wird. Für Anbieter, Behörden und Unternehmen wird damit aus EU-Recht konkreter Umsetzungsaufwand.
Mit der öffentlichen Anhörung zum Durchführungsgesetz rückt die nationale Umsetzung des EU AI Act in Deutschland in die nächste Phase. Für Unternehmen und Behörden wird damit relevanter, wie der europäische Rahmen hierzulande organisatorisch und aufsichtlich konkretisiert wird.
Mehrere US-Bundesstaaten verhandeln oder verabschieden eigene Regeln für den Einsatz von KI, von Beschränkungen bei Kindern und Werbung bis zu Verboten automatisierter Personalentscheidungen. Die Initiative steht im Widerspruch zur Forderung des Weißen Hauses nach einer einheitlichen bundesweiten Regelung.
Der Kodex gibt Plattformen konkrete Vorgaben zur Kennzeichnung von Deepfakes und KI-manipulierten Texten und soll den Übergang zur am 2. August 2026 in Kraft tretenden AI-Verordnung erleichtern.