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Ein US-Bundesrichter hat das Pentagon vorläufig daran gehindert, Anthropic als Lieferkettenrisiko einzustufen. Damit ist auch eine Anweisung zunächst blockiert, nach der Bundesbehörden Claude nicht nutzen sollten.
Ein US-Bundesrichter hat dem Pentagon vorläufig untersagt, Anthropic als Lieferkettenrisiko einzustufen. Die Entscheidung stoppt zunächst auch die Durchsetzung einer Anweisung, wonach Bundesbehörden Claude nicht verwenden sollten.
Der Fall betrifft damit nicht nur die Bewertung eines einzelnen KI-Anbieters, sondern auch unmittelbare Beschaffungs- und Nutzungsregeln im US-Bundesapparat. Im Streit stehen Sicherheitsbedenken des Verteidigungsministeriums und die Frage, wie weit Behörden bei Ausschlüssen von KI-Systemen gehen dürfen.
Der Rechtsstreit verdeutlicht, wie stark sich Konflikte um KI inzwischen in Vergabe-, Sicherheits- und Verwaltungsrecht verlagern. Für Anbieter und Behörden geht es dabei zugleich um Marktzugang, operative Nutzung und staatliche Kontrolle.
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Der US‑Bundesstaat ermöglicht Landesbehörden, Städten und Landkreisen den Zugriff auf das Assistenzsystem Claude mit einem Rabatt von 50 Prozent. Der Vertrag umfasst Schulungen, technischen Support und Integrationshilfe über das neue SITeS‑Portal.
Ein möglicher Deal über den Einsatz des KI-Modells Claude für militärische Zwecke ist wieder in Bewegung. Umstritten bleibt, ob und wie sich der Einsatz gegenüber autonomer Kriegsführung und Massenüberwachung abgrenzen lässt.
Am 17. April standen bei dem Gespräch nach Angaben von Anthropic Cybersecurity, KI-Wettbewerb und KI-Sicherheit im Mittelpunkt. Der Termin zeigt, wie stark KI in Washington inzwischen als Sicherheits- und Industriepolitik verhandelt wird.
Ein Bundesgericht in San Francisco hat den Vergleich in der Sammelklage Bartz v. Anthropic endgültig genehmigt. Der Fall betrifft das Herunterladen und Kopieren urheberrechtlich geschützter Bücher für die Entwicklung von Claude.
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