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Der Entwurf soll klären, wann KI-Systeme unter die strengeren Regeln des AI Act fallen. Für Unternehmen in Europa dürfte das die bislang unklare Grenze zwischen regulierter und nicht regulierter KI etwas schärfer ziehen.
Die EU-Kommission hat am 19. Mai einen Entwurf für Leitlinien veröffentlicht, die die Einstufung von KI-Systemen als hochriskant präzisieren sollen. Parallel dazu läuft eine Konsultation zu dem Papier.
Für Anbieter und Anwender in Europa ist das relevant, weil die Schwelle zwischen regulierter und nicht regulierter KI im Alltag bislang reichlich Interpretationsspielraum ließ. Die Leitlinien sollen genau dort mehr Orientierung schaffen, wo Juristendeutsch und Praxis sich bisher gern aus dem Weg gegangen sind.
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Der europäische AI Omnibus verlängert mehrere Fristen des EU-KI-Gesetzes und vereinfacht bestimmte Nachweispflichten. Für Unternehmen bedeutet das mehr Vorbereitungszeit, aber keinen Verzicht auf die Regulierung.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes veröffentlicht. Die Vorgaben gelten ab dem 2. August 2026 und betreffen unter anderem die Kennzeichnung von KI-Inhalten und den Hinweis auf den Einsatz bestimmter Systeme.
Die Frist für Stellungnahmen zu den Entwurfsleitlinien nach Artikel 6 des EU‑KI‑Acts wurde von 23. Juni auf 23. Juli 2026 ausgedehnt. Die Leitlinien, veröffentlicht am 19. Mai, sollen Klarheit zur Abgrenzung hochriskanter Systeme schaffen.
Der freiwillige Leitfaden konkretisiert, wie Anbieter Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung erfüllen können und nennt technische Bausteine wie maschinenlesbare Metadaten und imperzeptible Wasserzeichen.
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