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Die Frist für Stellungnahmen zu den Entwurfsleitlinien nach Artikel 6 des EU‑KI‑Acts wurde von 23. Juni auf 23. Juli 2026 ausgedehnt. Die Leitlinien, veröffentlicht am 19. Mai, sollen Klarheit zur Abgrenzung hochriskanter Systeme schaffen.
Die Europäische Kommission hat die öffentliche Konsultation zu den Entwurfsleitlinien für die Einstufung hochriskanter KI-Systeme verlängert. Die Frist läuft nun bis zum 23. Juli 2026; ursprünglich endete sie am 23. Juni 2026.
Die Leitlinien vom 19. Mai bieten Anbieterinnen, Verwendern und Marktüberwachungsbehörden Praxisbeispiele und Hinweise, etwa zu in Annex III gelisteten Anwendungsfällen und zu in Produkte eingebetteten Sicherheitsfunktionen. Die Kommission kündigt an, die finalen Leitlinien bis Ende 2026 zu verabschieden.
Die Verlängerung folgt Bitten von Verbänden und Stakeholdern um mehr Zeit für Feedback. Sie ändert nicht die Umsetzungsfristen des KI-Acts: eigenständige High-Risk-Systeme ab Dezember 2027, in Produkte eingebettete Systeme ab August 2028.
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Der europäische AI Omnibus verlängert mehrere Fristen des EU-KI-Gesetzes und vereinfacht bestimmte Nachweispflichten. Für Unternehmen bedeutet das mehr Vorbereitungszeit, aber keinen Verzicht auf die Regulierung.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes veröffentlicht. Die Vorgaben gelten ab dem 2. August 2026 und betreffen unter anderem die Kennzeichnung von KI-Inhalten und den Hinweis auf den Einsatz bestimmter Systeme.
Der freiwillige Leitfaden konkretisiert, wie Anbieter Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung erfüllen können und nennt technische Bausteine wie maschinenlesbare Metadaten und imperzeptible Wasserzeichen.
Der Entwurf soll klären, wann KI-Systeme unter die strengeren Regeln des AI Act fallen. Für Unternehmen in Europa dürfte das die bislang unklare Grenze zwischen regulierter und nicht regulierter KI etwas schärfer ziehen.
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