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Der Rat der Europäischen Union hat Änderungen an den Umsetzungsregeln des EU‑KI‑Gesetzes beschlossen. Zentrale Pflichten für Hochrisiko‑KI werden verschoben, zugleich treten frühere Verbote für nicht‑einvernehmliche intime Inhalte und KI‑erzeugtes CSAM in Kraft.
Der Rat der Europäischen Union hat am 29. Juni 2026 das sogenannte "Digital Omnibus"-Paket zur Änderung der Umsetzungsvorschriften des EU‑KI‑Gesetzes formal verabschiedet. Die Änderungen verschieben Pflichten für als hochriskant eingestufte Systeme und nehmen Erleichterungen für KMU sowie Verlängerungen für nationale KI‑Sandboxes auf.
Kernbestandteil sind Fristverschiebungen für in Anhang III gelistete Hochrisiko‑Systeme um bis zu 16 Monate; als neue Stichtage sind der 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko‑Systeme und der 2. August 2028 für in Produkte eingebettete Hochrisiko‑Systeme vorgesehen. Gleichzeitig tritt ein früheres Verbot für Systeme in Kraft, die nicht‑einvernehmliche intime Inhalte erzeugen ("nudification") sowie für KI‑erzeugtes kinderpornografisches Material, mit Wirkung ab dem 2. Dezember 2026.
Das Europäische Parlament hatte dem Text bereits zugestimmt; die förmliche Annahme durch den Rat schließt den Gesetzgebungsprozess ab, bevor die Änderungen im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt werden. Beobachter weisen darauf hin, dass die Fristverlängerungen kurzfristig Erleichterung für Unternehmen bringen, langfristig aber Schutzlücken für Betroffene verlängern könnten.
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